Erwägungsgrund 9 32024L3237
Eine Reihe von Mitgliedstaaten steht derzeit vor dem Phänomen, dass schwerwiegende die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte mit in anderen Mitgliedstaaten gemieteten Fahrzeugen begangen werden. Fahrer solcher Mietwagen, die ein die Straßenverkehrssicherheit gefährdendes Verkehrsdelikt begehen, entgehen einer Strafe, da sie Unterschiede in den Vorschriften zwischen Mitgliedstaaten sowie Mängel beim Informationsaustausch und bei der Amts- und Rechtshilfe ausnutzen können.