Erwägungsgrund 8 32024L3237
Die Grundlagen des mit der Richtlinie (EU) 2015/413 eingerichteten Systems für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch haben sich als wirksam erwiesen. Allerdings sind weitere Verbesserungen und Anpassungen erforderlich, um Probleme zu beheben, die durch fehlende, fehlerhafte oder ungenaue Daten bedingt sind. Daher sollten den Mitgliedstaaten weitere Verpflichtungen auferlegt werden, bestimmte Daten in die einschlägigen Datenbanken einzupflegen und auf dem neuesten Stand zu halten, um den Informationsaustausch wirksamer zu gestalten.