Erwägungsgrund 14 32024L3237
Um sicherzustellen, dass tatsächlich die betroffene Person die Verkehrsdeliktsmitteilung und etwaige Folgedokumente erhält, und um eine irrtümliche Beteiligung nicht betroffener Dritter zu vermeiden, sollten in dieser Richtlinie Vorschriften für die Zustellung der Verkehrsdeliktsmitteilung und von Folgedokumenten festgelegt werden.