Erwägungsgrund 19 32024L3237
Die zuständige Behörde des Zulassungsmitgliedstaats oder des Wohnsitzmitgliedstaats sollte die Gründe im Einzelnen ausführen, aus denen sie die Amts- und Rechtshilfe bei der Ermittlung der betroffenen Person verweigern kann. Insbesondere sollten Garantien eingeführt werden, um zu verhindern, dass die Identität geschützter Personen, z. B. geschützter Zeugen, im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe offengelegt wird.