Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
Darüber hinaus ist es erforderlich, im Einzelnen die Informationen festzulegen, die in die Buchführungsdaten von Vorhaben aufgenommen werden sollten, sowie jene Informationen, die als Durchführungsdaten von den Verwaltungsbehörden aufgezeichnet, gespeichert und der Kommission auf Anforderung zugeschickt werden sollten.
Erwägungsgrund 8 32006R1828Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen