Erwägungsgrund 26 32006R1828
Aufbauend auf den Erfahrungen des Programmplanungszeitraums 2000-2006 ist es erforderlich, die Bedingungen für die Finanzierung von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen eines operationellen Programms detailliert festzulegen, wobei Beiträge zu Finanzierungsinstrumenten aus den operationellen Programmen und anderen öffentlichen Quellen sowie die Investitionen der Finanzierungsinstrumente in einzelne Unternehmen den Vorschriften über staatliche Beihilfen einschließlich der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen und Risikokapital zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen unterliegen.