Erwägungsgrund 3 32006R1828
Um sicherzustellen, dass Informationen über vorhandene Finanzierungsmöglichkeiten weit an alle Betroffenen verbreitet werden, sowie aus Gründen der Transparenz sind die Mindestinhalte der Informationsmaßnahmen anzugeben, die erforderlich sind, um potenzielle Begünstigte über die gemeinsam von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten über die Fonds gebotenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren; dazu gehört auch die Verpflichtung, die Modalitäten zu veröffentlichen, an die sich ein potenzieller Begünstigter zu halten hat, um einen Antrag auf Fördermittel zu stellen, sowie die jeweiligen Auswahlkriterien.