Erwägungsgrund 7 32006R1828
Auf der Grundlage von Artikel 60 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 und aufgrund der gewonnenen Erfahrung müssen hierfür insbesondere die Verpflichtungen niedergelegt werden, denen die Verwaltungsbehörden während der Phase, die zur Auswahl und Genehmigung der zu finanzierenden Vorhaben führen, im Hinblick auf Begünstigte nachkommen sollten; die Aspekte, die von der Prüfung der von den Begünstigten geltend gemachten Ausgaben abgedeckt werden sollten, unter anderem die verwaltungsmäßige Überprüfung der Zahlungsanträge und Vor-Ort-Prüfungen einzelner Vorhaben; und die Bedingungen, die einzuhalten sind, wenn Vor-Ort-Prüfungen auf Stichprobenbasis durchgeführt werden.