Erwägungsgrund 23 32006R1828
Die Nutzung elektronischer Mittel für den Austausch von Informationen und finanziellen Daten führt zur Vereinfachung, zu größerer Effizienz und Transparenz sowie zur Zeitersparnis. Um diese Vorteile voll auszuschöpfen und gleichzeitig die Sicherheit der Austausche zu gewährleisten, muss festgelegt werden, dass die Kommission ein gemeinsames Computersystem einrichten und die Liste der Dokumente erstellen sollte, die für die Kommission und die Mitgliedstaaten von gemeinsamem Interesse sind, sowie das Format, das die einzelnen Dokumente haben sollten, und eine ausführliche Beschreibung der Informationen, die ein solches Dokument enthalten sollte. Aus denselben Gründen muss die Funktionsweise eines solchen Computersystems im Hinblick auf die Feststellung der Partei festgelegt werden, die für das Hochladen der Dokumente und aller damit zusammenhängenden Aktualisierungen verantwortlich ist.