Erwägungsgrund 11 32013R1305
Es müssen bestimmte Regeln für die Planung und Überarbeitung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums festgesetzt werden. Für Überarbeitungen, die die Strategie der Programme oder die jeweiligen Finanzbeiträge der Union nicht berühren, sollte ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen werden.