Erwägungsgrund 4 32013R1305
Um die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete sicherzustellen, ist es notwendig, dass sich die Förderung auf eine begrenzte Zahl von Kernprioritäten konzentriert, die auf Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten, die Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, die Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, den Tierschutz und das Risikomanagement in der Landwirtschaft, die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft, der Förderung der Ressourceneffizienz und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft im Agrar-, Ernährungs- und Forstsektor sowie die Förderung der sozialen Inklusion, die Bekämpfung der Armut und die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Gebiete ausgerichtet sind. Dabei sollte den unterschiedlichen Situationen, die in ländlichen Gebieten mit unterschiedlichen Merkmalen oder unterschiedlichen Kategorien potenzieller Begünstigter herrschen, und den übergreifenden Zielen der Innovation, des Umweltschutzes, der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen Rechnung getragen werden. Die Klimaschutzmaßnahmen sollten sich sowohl auf die Begrenzung der Emissionen in der Land- und Forstwirtschaft aus Schlüsseltätigkeiten wie der Tierhaltung und der Verwendung von Düngemitteln als auch auf die Erhaltung von Kohlenstoffsenken und die Verstärkung der Kohlenstoffbindung bei der Flächennutzung, der Veränderung der Flächennutzung und im Forstsektor beziehen. Die Priorität der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums, die den Wissenstransfer und die Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und in ländlichen Gebieten betrifft, sollte im Verhältnis zu den anderen Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums horizontal gelten.