Erwägungsgrund 30 32013R1305
Die Landwirte sind heutzutage infolge des Klimawandels und der größeren Preisvolatilität wachsenden Wirtschafts- und Umweltrisiken ausgesetzt. In diesem Zusammenhang wird ein wirksames Risikomanagement für die Landwirte immer wichtiger. Deshalb sollte eine Risikomanagementmaßnahme eingeführt werden, um die Landwirte dabei zu unterstützen, den Risiken zu begegnen, mit denen sie am häufigsten konfrontiert werden. Diese Maßnahme sollte daher den Landwirten dabei helfen, die Prämien für Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherung zu zahlen und dabei helfen, Fonds auf Gegenseitigkeit einzurichten und die Entschädigung abdecken, die den Landwirten aus diesen Fonds für die Verluste ausgezahlt werden, die ihnen aufgrund widriger Witterungsverhältnisse, infolge des Ausbruchs von Tierseuchen oder Pflanzenkrankheiten, Schädlingsbefall oder Umweltvorfällen entstanden sind. Die Maßnahme sollte auch ein Einkommensstabilisierungsinstrument in Form eines Fonds auf Gegenseitigkeit beinhalten, um die Landwirte zu unterstützen, die einen erheblichen Einkommensrückgang verzeichnen. Um sicherzustellen, dass alle Landwirte in der Union gleich behandelt werden, der Wettbewerb nicht verzerrt wird und die internationalen Verpflichtungen der Union eingehalten werden, sollten spezifische Bedingungen für die Gewährung einer Förderung im Rahmen dieser Maßnahmen vorgesehen werden. Um eine wirksame Nutzung der ELER-Ressourcen sicherzustellen, sollte die Förderung ausschließlich aktiven Betriebsinhabern im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 gewährt werden.