Erwägungsgrund 2 32013R1305
Es sollte eine Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums geschaffen werden, die die Direktzahlungs- und Marktstützungsmaßnahmen im Rahmen der GAP begleitet und ergänzt und die dadurch zur Verwirklichung der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegten Ziele der GAP beitragen sollte. Eine solche Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sollte auch die wichtigsten politischen Ziele einbeziehen, die in der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel "Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" (im Folgenden "Strategie Europa 2020") dargelegt sind, und sollte mit den im AEUV verankerten allgemeinen Zielen der Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts kohärent sein.