Erwägungsgrund 37 32013R1305
Bestimmte Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung sehen als Bedingung für die Gewährung der Förderung vor, dass die Begünstigten Verpflichtungen eingehen, die über die maßgebliche Baseline hinausgehen, die anhand verbindlicher Standards oder Anforderungen festgelegt worden sind. Im Hinblick auf mögliche Änderungen der Rechtsvorschriften während des Verpflichtungszeitraums, die eine Änderung der Bezugsdaten zur Folge haben, sollte vorgesehen werden, dass die betreffenden Verträge revidiert werden, um die fortlaufende Einhaltung dieser Bedingung sicherzustellen.