Erwägungsgrund 16 32013R1305
Das Produktionspotenzial des Agrarsektors kann mehr als das anderer Sektoren durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse und Katastrophenereignisse geschädigt werden. Um die Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe angesichts solcher Katastrophen oder Ereignisse zu erhalten, sollte eine Förderung vorgesehen werden, damit die Landwirte das landwirtschaftliche Potenzial, das beschädigt wurde, wiederherstellen können. Die Mitgliedstaaten sollten auch sicherstellen, dass die Kombination der Unionsregelung (insbesondere der Risikomanagementmaßnahme im Rahmen dieser Verordnung) mit nationalen und privaten Entschädigungsregelungen nicht dazu führt, dass eine zu hohe Entschädigung gewährt wird.