Erwägungsgrund 14 32013R1305
Qualitätsregelungen der Union oder der Mitgliedstaaten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, einschließlich Zertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Betriebe, geben dem Verbraucher durch die Beteiligung der Landwirte an diesen Regelungen eine Garantie für die Qualität und die Merkmale der Erzeugnisse oder Produktionsverfahren, führen zu einer höheren Wertschöpfung bei den betreffenden Erzeugnissen und verbessern deren Absatzmöglichkeiten. Die Landwirte und Zusammenschlüsse von Landwirten sollten daher zur Teilnahme an diesen Regelungen ermutigt werden. Um eine wirksame Nutzung der ELER-Ressourcen sicherzustellen, sollte die Förderung ausschließlich aktiven Betriebsinhabern im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 gewährt werden. In Anbetracht der Tatsache, dass die zusätzlichen Kosten und Verpflichtungen, die den Landwirten hierdurch entstehen, zu Beginn und in den ersten Jahren der Teilnahme nicht vollständig durch den Markt ausgeglichen werden, sollte für neue Teilnehmer eine Förderung vorgesehen werden, die sich auf einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren erstrecken sollte. Aufgrund der besonderen Merkmale von Baumwolle als landwirtschaftlichem Erzeugnis sollten auch Qualitätsregelungen für Baumwolle abgedeckt werden. Auch für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Erzeugnisse, die unter die Qualitätsregelungen und Zertifizierungssysteme fallen, die nach dieser Verordnung gefördert werden, sollte eine Förderung gewährt werden.