Erwägungsgrund 34 32013R1305
Investitionen kommen bei zahlreichen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen dieser Verordnung zum Tragen und können sich auf sehr unterschiedliche Vorhaben beziehen. Um für Klarheit bei der Durchführung dieser Vorhaben zu sorgen, sollten gemeinsame Vorschriften für alle Investitionen festgelegt werden. Mit diesen gemeinsamen Vorschriften sollten die Ausgabenarten festgelegt werden, die als Investitionsausgaben gelten können, und sollte sichergestellt werden, dass nur Investitionen gefördert werden, die einen neuen Wert in der Landwirtschaft schaffen. Um die Durchführung von Investitionsvorhaben zu erleichtern, sollte es den Mitgliedstaaten offenstehen, Vorschüsse zu zahlen. Um die Effizienz, Gerechtigkeit und nachhaltige Wirkung der ELER-Förderung sicherzustellen, sollten Vorschriften festgelegt werden, die die Dauerhaftigkeit der Investitionen für Vorhaben gewährleisten und zugleich verhindern, dass die ELER-Förderung zu unlauterem Wettbewerb missbraucht wird.