Erwägungsgrund 19 32013R1305
Die Entwicklung der lokalen Infrastruktur und lokaler Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, einschließlich Dienstleistungen im Bereich Freizeit und Kultur, die Dorferneuerung und Tätigkeiten zur Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen und kulturellen Erbes der Dörfer und ländlichen Landschaften sind wesentliche Elemente jeglicher Bemühungen zur Verwirklichung des Wachstumspotenzials und zur Förderung der Nachhaltigkeit der ländlichen Gebiete. Daher sollten Vorhaben mit dieser Zielsetzung unterstützt werden, einschließlich Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Entwicklung von schnellen und ultraschnellen Breitbanddiensten. In Übereinstimmung mit diesen Zielen sollte auch die Entwicklung von Dienstleistungen und Infrastrukturen gefördert werden, die die soziale Inklusion zur Folge haben und eine Umkehr der Tendenzen zu sozialem und wirtschaftlichem Niedergang und Entvölkerung ländlicher Gebiete bewirken. Damit diese Förderung so wirksam wie möglich ist, sollten die geförderten Vorhaben im Einklang mit Plänen für die Entwicklung von Gemeinden und deren Basisdienstleistungen durchgeführt werden – sofern es solche Pläne gibt, die von einer oder mehreren ländlichen Gemeinden ausgearbeitet wurden. Um Synergien zu schaffen und die Zusammenarbeit zu verbessern, sollten die Vorhaben gegebenenfalls auch die Verbindungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten fördern. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, Investitionen von Entwicklungspartnerschaften, die von der örtlichen Bevölkerung betrieben werden und Projekten, die von lokalen Einrichtungen verwaltet werden, Vorrang einzuräumen.