Erwägungsgrund 64 32013R1305
Um einheitliche Voraussetzungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich Folgendem übertragen werden: des Inhalts von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und nationalen Rahmenregelungen, der Genehmigung und Änderung von Programmen, der Verfahren und Zeitpläne für die Genehmigung von Programmen, der Verfahren und Zeitpläne für die Genehmigung von Programmänderungen sowie von Änderungen nationaler Rahmenregelungen, einschließlich ihres Inkrafttretens und der Häufigkeit der Vorlage, der Bestimmungen zu den Zahlungsmodalitäten für die den Teilnehmern für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen entstandenen Kosten, besonderer Bedingungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, der Struktur und Tätigkeit der mit dieser Verordnung geschaffenen Netzwerke, der Informations- und Publizitätsverpflichtungen, der Annahme des Begleitungs- und Bewertungssystems sowie der Vorschriften für das Funktionieren des Informationssystems und der Vorschriften über die Vorlage der jährlichen Durchführungsberichte. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.