Erwägungsgrund 27 32013R1305
Landwirte sollten weiterhin dazu ermutigt werden, hohe Tierschutzstandards einzuhalten, indem Landwirte, die über die einschlägigen verbindlichen Grundanforderungen der Tierhaltung hinausgehende Anforderungen einhalten, gefördert werden. Um eine wirksame Nutzung der ELER-Ressourcen sicherzustellen, sollte die Förderung ausschließlich aktiven Betriebsinhabern im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 gewährt werden.