Erwägungsgrund 29 32014R1143
In der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Rahmen für die Anhörung der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Entscheidungen festgelegt. Eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit an der Festlegung von Maßnahmen im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten dürfte es einerseits der Öffentlichkeit ermöglichen, Meinungen und Bedenken zu äußern, die für diese Entscheidungen von Belang sein können, und es andererseits auch den Entscheidungsträgern gestatten, diese Meinungen und Bedenken zu berücksichtigen. Dadurch wird der Entscheidungsprozess nachvollziehbarer und transparenter, und in der Öffentlichkeit wächst das Bewusstsein für Umweltbelange sowie die Unterstützung für die getroffenen Entscheidungen.