Erwägungsgrund 3 32014R1143
Die Bedrohung, die von invasiven gebietsfremden Arten für die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen ausgeht, kann unterschiedliche Formen annehmen wie beispielsweise gravierende Beeinträchtigungen heimischer Arten sowie der Struktur und Funktion des Ökosystems durch Veränderungen von Lebensräumen, Prädation, Wettbewerb, Übertragung von Krankheiten, Verdrängung heimischer Arten in einem erheblichen Teil ihres Verbreitungsgebiets und durch genetische Effekte aufgrund von Hybridisierung. Außerdem können invasive gebietsfremde Arten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft haben. Nur lebende Exemplare oder reproduktionsfähige Teile stellen eine Bedrohung für die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen, die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft dar, so dass nur diese den Beschränkungen dieser Verordnung unterliegen sollten.