Erwägungsgrund 8 32014R1143
Derzeit gibt es über 40 Gesetzgebungsakte der Union zur Tiergesundheit, die Bestimmungen über Tierseuchen enthalten. Darüber hinaus enthält die Richtlinie 2000/29/EG des Rates Bestimmungen über Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, und die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält die für genetisch veränderte Organismen geltende Regelung. Alle neuen Bestimmungen über invasive gebietsfremde Arten sollten daher an diese Gesetzgebungsakte der Union angeglichen werden und sich nicht mit ihnen überschneiden, und sie sollten auf die unter diese Gesetzgebungsakte fallenden Organismen keine Anwendung finden.