Erwägungsgrund 1 32018R1807
Die Digitalisierung der Wirtschaft beschleunigt sich. Die Informations- und Kommunikationstechnologie ist nicht länger ein besonderer Wirtschaftszweig, sondern bildet die Grundlage aller modernen innovativen Wirtschaftssysteme und Gesellschaften. Elektronische Daten nehmen in diesen Systemen eine zentrale Stellung ein und können eine große Wertschöpfung schaffen, wenn sie analysiert oder mit Dienstleistungen und Produkten kombiniert werden. Gleichzeitig kommen mit der raschen Entwicklung der Datenwirtschaft und neuer Technologien wie der künstlichen Intelligenz, Produkten und Diensten im Zusammenhang mit dem Internet der Dinge, autonomer Systeme und 5G neue rechtliche Fragen bezüglich des Zugangs zu und der Weiterverwendung von Daten, der Haftung, der Ethik und der Solidarität auf. Es sollte erwogen werden, in Haftungsfragen insbesondere durch die Einführung von Regeln für die Selbstregulierung und anderen bewährten Verfahren unter Berücksichtigung von Empfehlungen, Beschlüssen und Maßnahmen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Datenverarbeitung ohne menschliches Eingreifen getroffen werden, tätig zu werden. Dies könnte auch geeignete Mechanismen für die Klärung von Haftungsfragen, die Übertragung von Verantwortlichkeiten zwischen kooperierenden Diensten, für Versicherungen und für Audits umfassen.