Erwägungsgrund 31 32018R1807
Um wirksam zu sein und den Anbieterwechsel und die Datenübertragung einfacher zu machen, sollten solche Verhaltensregeln umfassend sein und mindestens die zentralen Aspekte, die beim Prozess der Datenübertragung wichtig sind, abdecken, wie die Prozesse, die für die Datensicherungen benutzt werden und den Ort der Datensicherung, die verfügbaren Datenformate und Datenträger, die erforderliche IT-Konfiguration und die Mindestnetzbandbreite, die Vorlaufzeit vor Beginn des Übertragungsprozesses und die Zeitspanne, in der die Daten für eine Übertragung verfügbar bleiben, sowie die Garantien für den Zugang zu den Daten im Falle der Insolvenz des Diensteanbieters. Aus den Verhaltensregeln sollte eindeutig hervorgehen, dass eine Anbieterabhängigkeit kein akzeptables Geschäftsgebaren ist; sie sollten vertrauensfördernde Technologien vorsehen und regelmäßig aktualisiert werden, um mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten. Die Kommission sollte dafür sorgen, dass alle relevanten Interessenträger, darunter Verbände von kleinen und mittelständischen Unternehmen (im Folgenden „KMU“) und Startups, Nutzer und Anbieter von Cloud-Diensten, in den Konsultationsprozess einbezogen werden. Die Kommission sollte die Entwicklung und die Wirksamkeit der Umsetzung solcher Verhaltensregeln evaluieren.