Erwägungsgrund 27 32018R1807
Beinhaltet ein Amtshilfeersuchen die Erlangung des Zugangs zu Räumlichkeiten einer natürlichen oder juristischen Person, einschließlich Datenverarbeitungsanlagen und -mittel, durch die ersuchte Behörde, so muss ein solcher Zugang im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem nationalen Verfahrensrecht stehen und unter anderem dem Erfordernis einer vorherigen richterlichen Genehmigung genügen.