Erwägungsgrund 7 32018R1807
Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union ist ein einheitliches Regelwerk für alle Marktteilnehmer ein zentrales Element für das Funktionieren des Binnenmarktes. Um Handelshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen aufgrund divergierender nationaler Rechtsvorschriften zu beseitigen und das Entstehen neuer möglicher Handelshemmnisse und beträchtlicher Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, ist es notwendig, einheitliche und in allen Mitgliedstaaten geltende Vorschriften zu erlassen.