Erwägungsgrund 34 32018R1807
Bestehende Sicherheitsanforderungen an die Datenverarbeitung, die auf der Grundlage des Unionsrechts oder nationalen Rechts in begründeter und verhältnismäßiger Weise sowie im Einklang mit dem Unionsrecht in dem Mitgliedstaat gelten, in dem die natürlichen oder juristischen Personen, deren Daten betroffen sind, ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, sollten auch auf die Verarbeitung dieser Daten in einem anderen Mitgliedstaat weiterhin Anwendung finden. Diese natürlichen oder juristischen Personen sollten derartige Anforderungen entweder selbst oder aber durch Vertragsklauseln in ihren Verträgen mit den Diensteanbietern erfüllen können.