Erwägungsgrund 24 32019R0515
Diese Verordnung sollte auch für Waren gelten, bei denen nur einige Aspekte durch Rechtsvorschriften der Union harmonisiert sind. Wenn der Wirtschaftsakteur gemäß den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union eine EU-Konformitätserklärung ausstellen muss, um die Vereinbarkeit mit diesen Rechtsvorschriften zu bestätigen, sollte es für diesen Wirtschaftsakteur zulässig sein, die Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung gemäß dieser Verordnung der EU-Konformitätserklärung beizufügen.