Erwägungsgrund 33 32019R0515
Mit der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein harmonisierter Unionsrahmen für die Organisation amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten entlang der gesamten Lebensmittelkette eingerichtet, wobei die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und in den einschlägigen sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Union festgelegten Regelungen über amtliche Kontrollen berücksichtigt werden. Die Verordnung (EU) 2017/625 legt ein besonderes Verfahren fest, das gewährleisten soll, dass die betreffenden Wirtschaftsakteure Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie gegen die Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz abstellen. Die zuständigen Behörden sollten die Möglichkeit haben, die Verordnung (EU) 2017/625, insbesondere deren Artikel 138, weiter anzuwenden.