Erwägungsgrund 44 32019R0515
Für die Meldung von Verwaltungsentscheidungen, mit denen der Marktzugang begrenzt oder verweigert wird, zur Ermöglichung der Kommunikation zwischen den Produktinfostellen und zur Sicherstellung der Verwaltungszusammenarbeit ist es notwendig, den Mitgliedstaaten ein Informations- und Kommunikationssystem an die Hand zu geben.