Erwägungsgrund 43 32019R0515
Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden ist wesentlich für das reibungslose Funktionieren des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und für die Schaffung einer Kultur der gegenseitigen Anerkennung. Die Produktinfostellen und die nationalen zuständigen Behörden sollten daher zusammenarbeiten und Informationen und Erfahrungen austauschen, um zu gewährleisten, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und diese Verordnung korrekt und kohärent angewandt werden.