Erwägungsgrund 10 32019R0834
Die Anforderung, bestimmte vor dem Inkrafttreten der Clearingpflicht geschlossene OTC-Derivatekontrakte zu clearen, führt zu Rechtsunsicherheit und praktischen Komplikationen bei nur begrenztem Nutzen. Insbesondere verursacht diese Anforderung den Gegenparteien dieser Kontrakte zusätzliche Kosten und Belastungen und könnte auch das reibungslose Funktionieren des Marktes beeinträchtigen, ohne die einheitliche und kohärente Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 deutlich zu verbessern oder gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer zu schaffen. Deshalb sollte diese Anforderung aufgehoben werden.