Erwägungsgrund 27 32019R0834
Die Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für Transaktionsregister vor, die bereits nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 registriert sind und die diese Registrierung zwecks Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte ausweiten wollen. Ein ähnliches vereinfachtes Registrierungsverfahren sollte für die Registrierung von Transaktionsregistern eingerichtet werden, die bereits nach der Verordnung (EU) 2015/2365 registriert sind und diese Registrierung zwecks Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf Derivatekontrakte ausweiten wollen.