Erwägungsgrund 32 32019R0834
Zur Vereinfachung des Regulierungsrahmens sollte in Betracht gezogen werden, inwieweit es notwendig und zweckmäßig ist, die Handelspflicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 an die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Änderungen bei der Clearingpflicht für Derivate anzugleichen, insbesondere an den Anwendungsbereich der clearingpflichtigen Einrichtungen. Eine allgemeinere Bewertung der Auswirkungen dieser Verordnung auf den Umfang des Clearings durch verschiedene Arten von Gegenparteien und die Verteilung des Clearings innerhalb jeder Art von Gegenparteien wie auch auf die Zugänglichkeit von Clearingdiensten — einschließlich der Effizienz der in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Änderungen im Hinblick auf die Erbringung von Clearingdiensten unter fairen, angemessenen, diskriminierungsfreien und transparenten handelsüblichen Bedingungen bei der Erleichterung des Clearingzugangs — sollte vorgenommen werden, sobald hinreichende Erfahrungen und Daten über die Anwendung dieser Verordnung vorliegen.