Erwägungsgrund 36 32019R0834
Der Kommission sollte außerdem die Befugnis übertragen werden, von der ESMA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards zu erlassen, um die Datenstandards für die bei verschiedenen Derivatekategorien zu meldenden Informationen und für die Methoden und Modalitäten für die Meldung und das Format des Antrags auf Ausweitung der Registrierung eines bereits nach der Verordnung (EU) 2015/2365 registrierten Transaktionsregisters festzulegen. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards im Wege von Durchführungsrechtsakten nach Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 erlassen.