Verordnung (EU) 2019/834 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Bezug auf die Clearingpflicht, die Aussetzung der Clearingpflicht, die Meldepflichten, die Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte, die Registrierung und Beaufsichtigung von Transaktionsregistern und die Anforderungen an Transaktionsregister (Text von Bedeutung für den EWR)
Um den Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, sollte die ESMA die Clearingschwellen regelmäßig überprüfen und erforderlichenfalls aktualisieren. Diese regelmäßige Überprüfung sollte von einem Bericht begleitet werden.
Erwägungsgrund 9 32019R0834Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen