Erwägungsgrund 19 32019R0834
Die Verantwortung für die Meldung von OTC-Derivatekontrakten, bei denen eine oder beide Gegenparteien OGAW oder AIF sind, sollte ebenfalls bestimmt werden. Dementsprechend sollte festgelegt werden, dass die Verwaltungsgesellschaft eines OGAW die Verantwortung und gesetzliche Haftung dafür trägt, die von diesem OGAW geschlossenen OTC-Derivatekontrakte für diesen OGAW zu melden und die Richtigkeit der gemeldeten Einzelheiten sicherzustellen. Ebenso sollte festgelegt werden, dass ein Verwalter alternativer Investmentfonds die Verantwortung und gesetzliche Haftung dafür trägt, die von diesem AIF geschlossenen OTC-Derivatekontrakte für diesen AIF zu melden und die Richtigkeit der gemeldeten Einzelheiten sicherzustellen.