Verordnung (EU) 2019/834 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Bezug auf die Clearingpflicht, die Aussetzung der Clearingpflicht, die Meldepflichten, die Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte, die Registrierung und Beaufsichtigung von Transaktionsregistern und die Anforderungen an Transaktionsregister (Text von Bedeutung für den EWR)
Effiziente und robuste Nachhandelssysteme und Sicherheitenmärkte sind wesentliche Bestandteile einer intakten Kapitalmarktunion, welche die Anstrengungen zur Förderung von Investitionen, Wachstum und Beschäftigung im Einklang mit den politischen Prioritäten der Kommission unterstützen.
Erwägungsgrund 3 32019R0834Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen