Art. 13 32021R1057Anwendungsbereich
Dieses Kapitel gilt für die Unterstützung aus der ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung, mit der zu den in Artikel 4 Absatz 1 Ziffern i bis x genannten…
Erwägungsgrund 19 32021R1057Durch den ESF+ sollte zur Beseitigung der Armut beigetragen werden, indem nationale Programme zur Bekämpfung von Nahrungsmangel und materieller Deprivation…
Art. 7 Abs. 5 32021R1057Kohärenz und thematische Konzentration
Die Mitgliedstaaten stellen mindestens 3 % ihrer Mittel der ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung für die Unterstützung der am stärksten…
Art. 17 Abs. 2 32021R1057Indikatoren und Berichterstattung
Stellt ein Mitgliedstaat seine Mittel für das spezifische Ziel nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe l zur gezielten Unterstützung der am stärksten benachteiligten…
Art. 3 Abs. 3 Buchst. a 32021R1057Allgemeine Ziele des ESF+ und Arten des Haushaltsvollzugs
im Wege der geteilten Mittelverwaltung für den Teil der Hilfe, der den spezifischen Zielen in Artikel 4 Absatz 1 entspricht (ESF+-Komponente mit geteilter…