Erwägungsgrund 15 32021R1057
Unterstützung aus dem ESF+ sollte dafür genutzt werden, den gleichberechtigten Zugang für alle, vor allem auch für benachteiligte Gruppen, zu einer hochwertigen, segregationsfreien und inklusiven allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung mit besonderem Augenmerk auf Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen, über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung, insbesondere die Lehrlingsausbildung, bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung; hierfür sollten auch entsprechende Sport- und Kulturangebote genutzt werden. Der ESF+ sollte Lernenden mit entsprechendem Bedarf gezielte Unterstützung bieten und Ungleichheiten im Bildungsbereich, u. a. die digitale Kluft, verringern, frühzeitigen Schulabbruch verhindern, die Durchlässigkeit zwischen den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung fördern, die Verbindungen zu nichtformalem und informellem Lernen stärken und die Lernmobilität für alle und die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen erleichtern. In diesem Kontext sollten Synergien mit Erasmus+, eingerichtet durch die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates, unterstützt werden, insbesondere um die Teilnahme von benachteiligten Lernenden an der Lernmobilität zu erleichtern.