Erwägungsgrund 23 32021R1057
Durch die Unterstützung der in der vorliegenden Verordnung genannten spezifischen Ziele, unter anderem durch den Beitrag zum politischen Ziel „ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“, das in der Verordnung (EU) 2021/1060 genannt wird, trägt der ESF+ weiterhin zu Strategien zur territorialen und lokalen Entwicklung bei, um die Säule umzusetzen. Mit dem Fonds werden die in Artikel 28 jener Verordnung genannten Instrumente unterstützt, womit auch zur Verwirklichung des politischen Ziels „ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung aller Arten von Gebieten und lokalen Initiativen“, das in der Verordnung (EU) 2021/1060 genannt wird, beigetragen wird, unter anderem durch Maßnahmen zur Verringerung der Armut und zur sozialen Inklusion, die den Besonderheiten der städtischen, der ländlichen und der Küstenregionen Rechnung tragen, um so die sozioökonomischen Ungleichheiten in Städten und Regionen zu beseitigen.