Erwägungsgrund 51 32021R1057
Um für mehr Transparenz bei der Durchführung dieser Verordnung zu sorgen, sollte die Kommission die erforderlichen Verbindungen zu den einschlägigen politischen Ausschüssen herstellen, die im Sozial- und Beschäftigungsbereich tätig sind, wie etwa dem Beschäftigungsausschuss und dem Ausschuss für Sozialschutz oder dem Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.