Erwägungsgrund 42 32021R1057
Es ist angezeigt, die Indikatoren für die Berichterstattung im Rahmen der EaSI-Komponente festzulegen. Diese Indikatoren sollten ergebnisorientiert, objektiv und leicht abzurufen sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Anteil der EaSI-Komponente am gesamten ESF+ stehen. Sie sollten die operativen Ziele und Finanzierungstätigkeiten im Rahmen der EaSI-Komponente abdecken, ohne dass entsprechende Zielvorgaben festgelegt werden müssen.