Erwägungsgrund 1 32021R1058
Gemäß Artikel 176 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist es Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen. Gemäß diesem Artikel und Artikel 174 Absätze 2 und 3 AEUV soll der EFRE dazu beitragen, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern, wobei den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen — insbesondere durch Bevölkerungsrückgang bedingten — Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte, Inseln sowie Grenz- und Bergregionen, besondere Aufmerksamkeit gilt.