Erwägungsgrund 8 32021R1058
Der Grundsatz der Partnerschaft ist ein zentrales Merkmal beim Einsatz des EFRE und des Kohäsionsfonds, baut auf dem Ansatz der Steuerung auf mehreren Ebenen auf und stellt die Einbindung regionaler, lokaler, städtischer und sonstiger Behörden, der Zivilgesellschaft, der Wirtschafts- und Sozialpartner und gegebenenfalls der Forschungseinrichtungen und Hochschulen sicher. Beim Einsatz beider Fonds sollten die Koordinierung und die Komplementarität mit dem ESF+, dem Fonds für einen gerechten Übergang, dem EMFAF und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums („ELER“) sichergestellt werden.