Erwägungsgrund 17 32021R1058
Zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen sollte mit dem EFRE und dem Kohäsionsfonds durch Investitionen in Infrastruktur für den Schienenverkehr, die Binnenschifffahrt, den Straßenverkehr, den Seeverkehr und den multimodalen Verkehr, einschließlich Lärmreduzierungsmaßnahmen, der Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 gefördert werden. Aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds sollte auch nationale, regionale und lokale, grenzüberschreitende und städtische Mobilität unterstützt werden. Dabei sollten beide Fonds der Verbesserung der Sicherheit, insbesondere der bestehenden Brücken und Tunnel, Beachtung schenken.