Erwägungsgrund 50 32021R1058
Die Kommerzialisierung und Ausweitung von interregionalen Innovationsprojekten sollte durch die von der Kommission zu verwaltenden, neuen interregionalen Innovationsinvestitionen im gesamten Gebiet der Union gefördert werden. Diese Investitionen werden dadurch, dass sie der Unterstützung von Innovationsprojekten in Bereichen der intelligenten Spezialisierung — einschließlich Pilotprojekten und Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten — dienen, insbesondere weniger entwickelten Regionen zugutekommen, deren Innovationsökosysteme und deren Fähigkeit, sich in größere Wertschöpfungsketten der Union zu integrieren, gestärkt werden. Außerdem sollten diese Investitionen zur Umsetzung der Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 2017 mit dem Titel „Stärkung der Innovation in Europas Regionen: Beitrag zu einem widerstandsfähigen, integrativen und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene“, insbesondere zur Unterstützung der thematischen Plattformen für intelligente Spezialisierung in kritischen Bereichen, beitragen.