Erwägungsgrund 20 32021R1058
Im Interesse der sozialen Inklusion und der Armutsbekämpfung — insbesondere bei marginalisierten Gemeinschaften — muss der Zugang zu Sozial-, Bildungs-, Kultur- und Erholungsdienstleistungen einschließlich Sport, samt Infrastruktur, verbessert werden, wobei den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen, Kindern und älteren Menschen Rechnung zu tragen ist.