Erwägungsgrund 26 32021R1058
Investitionen zur Unterstützung der Kultur- und Kreativbranche, kultureller Einrichtungen und von Kulturerbestätten könnten im Rahmen jedes beliebigen politischen Ziels finanziert werden, wenn sie zu den spezifischen Zielen beitragen und für die Unterstützung aus dem EFRE in Betracht kommen.